Energieausweis
Der Energieausweis ist Pflicht.
Wer in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen können.
Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten will, sollte ab sofort Folgendes beachten:
- Die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis wie die Energieeffizienzklasse müssen schon in der Anzeige (Zeitung, Internet usw.) stehen.
- Miet- oder Kaufinteressenten dürfen den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung einsehen.
- Und nach Vertragsschluss muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden, zumindest in Kopie.
Der Käufer oder Mieter kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Ziel des Ausweises: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Die Preise für den Energieausweis unterscheiden sich in der Art des Ausweises und im Umfang der Arbeiten.
Welcher Ausweis ist für welches Gebäude zulässig?
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung