Energieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht.

Wer in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen können.

Dieser Ausweis gibt Aufschluss über den Energiebedarf Ihres Gebäudes. Der Energieausweis gehört nunmehr zum Gebäude dazu und gibt beim Mieten oder Kauf wichtige Informationen über die später zu erwartenden Verbrauchsmengen. Aber auch für den Hauseigentümer ist der Energieausweis eine nützliche Sache zum einen um Informationen über den Verbrauch seines Hauses oder für die Vorausberechnung von Mietnebenkosten zu erhalten.

Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten will, sollte ab sofort Folgendes beachten:

 

  • Die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis wie die Energieeffizienzklasse müssen schon in der Anzeige (Zeitung, Internet usw.) stehen.
  • Miet- oder Kaufinteressenten dürfen den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung einsehen.
  • Und nach Vertragsschluss muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden, zumindest in Kopie.
Verständlicherweise wird der Energieausweis hier in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, da die Energiekosten ständig steigen.

Der Käufer oder Mieter kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.

Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.

Ziel des Ausweises: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Die Preise für den Energieausweis unterscheiden sich in der Art des Ausweises und im Umfang der Arbeiten.

Nicht alle Gebäude brauchen aber denselben Energieausweis.

Welcher Ausweis ist für welches Gebäude zulässig?

Je nach Größe und Alter Ihrer Immobilie muss ein Energiebedarfsausweis oder ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Bedarfsausweise werden generell bei allen Neubauten und bei älteren (älter 1977) Wohngebäuden ausgestellt. Für alle anderen reicht der Verbrauchsausweis. Wer möchte, kann sich aber auch auf freiwilliger Basis einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Dieser macht mehr Sinn da das Verbraucherverehalten (Faktor Mensch) nicht berücksichtigt wird.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung